Glossar
Impressumspflicht
Die Pflicht, auf geschäftsmäßigen Websites und Profilen Name und Anschrift des Anbieters zu nennen.
Erklärung
Wer online geschäftsmäßig auftritt, muss nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) unter anderem eine Anschrift angeben, unter der er erreichbar ist.
Das muss nicht die Wohnadresse sein. Eine Geschäftsadresse mit echter Postannahme erfüllt den Zweck und hält die private Anschrift aus dem Netz.
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